Allgemeine Geschäftsbedingungen


§1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, des Gästehaus Bosch gegenüber dem Gast, dem Veranstalter und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Kunde") erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der mietweisen Nutzungsüberlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B), sowie allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehaus Bosch. Das Gästehaus Bosch ist berechtigt, ihre Leistungen durch Dritte erfüllen zu lassen.

2. Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Gästehaus Bosch.


§2 Vertragsabschluss

1. Vertragsparteien sind das Gästehaus und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anfrage / des Antrags des Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (E-Mail, Fax) zu bestätigen oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.

2. Wurde die Reservierung durch Dritte vorgenommen, haften diese dem Gästehaus Bosch gegenüber, zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag.

3. Eine Zimmerbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über „bosch-gaestehaus.de“, über dritte Mittler (z.B. sog. Online Portale „OTA“) oder auf anderem Wege erfolgen.


§3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise

1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

2. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer und Räume durch Dritte sowie die Nutzung der Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken ist ausgeschlossen, es sei denn, das Gästehaus Bosch hat dies ausdrücklich in Textform gestattet. § 540 Abs.1 S.2 BGB wird ausgeschlossen, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Der Kunde haftet dem Gästehaus Bosch für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen der Gästehaus Bosch in Anspruch nehmen, verursacht werden.

4. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde (vorbezahlte oder garantierte Buchung), hat das Gästehaus Bosch das Recht, bei Nichterscheinen des Kunden gebuchte Zimmer nach 19:00 Uhr am gleichen Tag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunden hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

5. Die Zimmer müssen am vereinbarten Abreisetag spätestens um 10:00 Uhr geräumt sein. Danach kann die Gästehaus Bosch über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche, vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Gästehaus kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

6. Langzeitgäste (Buchungen mit mindestens 10 aufeinanderfolgende Übernachtungen) sind gehalten, mit der Gästehausdirektion des Gästehaus Bosch zusammen eine Zimmerabnahme und -übergabe ein bis zwei Tage vor ihrer vereinbarten Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen der Gästehaus Bosch über den Zustand des Zimmers am Tage der Abreise als verbindlich.


§4 Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung

1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer, es sei denn, dieses wurde ausdrücklich vereinbart.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Gästehaus beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gästehaus verauslagt werden.

4. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Ratenstruktur der Gästehaus Bosch. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer") u.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Kunde zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt.

Sollte sich der auf die vertraglichen Leistungen jeweils anzuwendende Umsatzsteuersatz nach Vertragsabschluss erhöhen oder reduzieren, so werden die Preise entsprechend angepasst. Eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages bei Verträgen mit Verbrauchern kommt nur dann in Betracht, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung vier Monate überschreitet.

5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung nach den vertraglichen Bedingungen vier Monate und erhöht sich der von Gästehaus Bosch allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann Gästehaus Bosch den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.

6. Die Gästehaus Bosch ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine jeweils angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung z.B. in Form einer Kreditkartengarantie zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag festgehalten werden. Erfolgt eine Vorauszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist, so kann das Gästehaus vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

7. Nutzt der Kunde für die Bezahlung von Leistungen des Gästehaus Bosch mit Vorauszahlungspflicht eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. bei Buchung über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zur Gästehaus Bosch nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

8. Der Zahlungsanspruch des Gästehaus Bosch ist sofort nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Werktage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus Bosch berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von 10 % und bei Verbrauchern in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

9. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Gästehaus Bosch, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

10. Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von 5,00 € geschuldet. Rechnungen sind grundsätzlich sofort zu zahlen. Die Gästehaus Bosch ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Kreditabkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden.

11. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden gegen Gästehaus Bosch dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung der Gästehaus Bosch an einen Dritten abgetreten werden.


§5 Rücktritt des Kunden, Reduzierung, Stornierung, Nichtinanspruchnahme des Gästehauses (No Show)

1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus Bosch geschlossenen Vertrag ist dementsprechend nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Gästehaus der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung haben jeweils in Textform zu erfolgen.

2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gästehaus ausübt. Das Rücktrittsrecht ist in jedem Fall durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gästehaus auszuüben. Entscheidend für die Einhaltung der Rücktrittsfrist ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Gästehaus.

3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Gästehaus Bosch einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Gästehaus Bosch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Gästehaus Bosch hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die reservierten Zimmer nicht oder nur teilweise anderweitig vermietet, so kann das Gästehaus Bosch den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren.

Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, folgende Anteile des vertraglich vereinbarten Gesamtpreises für die Übernachtung zu zahlen.


Für Kurzzeitbuchungen:

a.    Bis zu 3 Tage vor der Anreise können Sie kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung in den 3 Tagen vor der Anreise zahlen Sie als Stornierungsgebühr 80% des Gesamtpreises.

b.   Nichtanreise zahlen Sie eine Gebühr in Höhe des Gesamtpreises der Buchung.


Für vorausbezahlte Raten:

Bei rabattierten und / oder vorausbezahlten Raten ist keine Umbuchung oder Stornierung möglich. Eine Erstattung ist der Kosten ist ausgeschlossen.


Für Gruppen- und/oder Langzeitbuchungen (länger als 9 Nächte):

1. Die Möglichkeit und die Bedingungen, den Vertrag kostenfrei zu ändern oder zu stornieren, werden im Reservierungsangebot festgelegt. Eine entsprechende Storno-Erklärung hat innerhalb der darin festgelegten Frist zu erfolgen.

2. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Gästehaus Bosch steht es frei, nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen geringer sind, als die vorgenannten Prozentsätze.


§6 Rücktritt, Kündigung durch Gästehaus Bosch

1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

2. Dem Gästehaus Bosch ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314) berechtigt, wenn

a. der Kunde eine fällige Leistung nicht erbringt

b. die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, oder anderer von Gästehaus Bosch nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist

c. der Kunde irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht, wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder Aufenthaltszweck sein

d. der Kunde den Namen des Gästehauses mit werbenden Maßnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht

e. vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Gästehaus Boschs untervermietet werden

f. Das Gästehaus Bosch begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Gästehausleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen Gästehaus Boschs, bzw. des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann

g. der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.

3. Das Gästehaus Bosch hat den Rücktritt / die Kündigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich auszuüben. Eine berechtigte Vertragsbeendigung durch das Gästehaus Bosch begründet keine Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch Gästehaus Boschs auf Ersatz eines ihr entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt vorbehalten.


§7 Haftung der Gästehaus Bosch, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

1. Das Gästehaus haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gästehauses beruhen. Einer Pflichtverletzung des Gästehauses steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gästehauses auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzung gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.

3. Das Gästehaus ist nicht Verwahrer der vom Kunden ins Gästehauszimmer eingebrachten Gegenständen, gleich welcher Art. Das Gästehaus haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld, Wertpapiere oder Kostenbarkeiten können im Gästehaus oder Zimmersafe (wenn vorhanden) aufbewahrt werden. Das Gästehaus empfiehlt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten von mehr als 800,00 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500,00 € einzubringen wünscht, hat der Gast das Gästehaus darauf hinzuweisen und es bedarf einer besonderen Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Gästehaus.

5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Gästehausparkplatz auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gästehausgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gelten die Bestimmungen gem.  § 7 Nr. 1 dieser AGB entsprechend.

6. Wegaufträge werden vom Gästehaus mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt § 7 Nr. 1 dieser AGB entsprechend. Nachrichten, Post und Warensendung für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Gästehaus übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

7. Zurückgelassene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt; aufbewahrt werden die Sachen maximal 6 Monate.


§8 Datenschutz- und Austausch

1. Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 BDSG sowie des § 3 TDDSG darüber unterrichtet, dass die Gästehaus Bosch seine Bestandsdaten (Name/Adresse/Zeitraum und Dauer des Aufenthalts) in maschinenlesbarer Form und nur für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Das Gästehaus Bosch ist zur Offenlegung der Kundendaten berechtigt, sofern dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist (staatliche Behörden). Im Übrigen gelten ergänzend die dem Kunden bei Benennung des Nutzernamens und Passwortes zur Internetnutzung ausgehändigten Nutzerbedingungen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Website.


§9 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Herrenberg, als Sitz des Gästehaus Bosch. Sofern ein Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Gästehaus Bosch.

3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Bitte versuchen Sie es erneut.
Anti-Spam-Schutz
Bitte klicken Sie hier um zu bestätigen, dass Sie kein Robot sind.
Der Anti-Spam-Schutz konnte Sie erfolgreich verifizieren.
Danke, Sie können nun das Formular abschicken.
Bitte erlauben Sie aus Sicherheitsgründen Cookies für diese Website um das Formular zu nutzen.